Hinweisgeberrichtlinie

Der Zweck dieser Whistleblower-Richtlinie besteht darin, Mitarbeiter zu ermutigen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen in gutem Glauben Bedenken hinsichtlich vermuteter oder bekannter rechtswidriger, unethischer und/oder unangemessener Verhaltensweisen zu äußern, damit die Stiftung jedes Verhalten, das sie für rechtswidrig hält, angehen und korrigieren kann. unethisch oder unangemessen sind und alle anderen geeigneten Maßnahmen ergreifen.

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Zuletzt aktualisiert am 15. September 2023 um 11:33 Uhr

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