Spendenprogramme am Arbeitsplatz bieten Ihnen eine einfache Möglichkeit, der American Liver Foundation zu helfen.
Melden Sie sich einfach für die Spendenkampagne Ihres Arbeitgebers am Arbeitsplatz an und nutzen Sie den automatischen Lohnabzug, um Ihre Spende an die American Liver Foundation zu überweisen. In den meisten Kampagnen ist die American Liver Foundation unten aufgeführt Wohltätigkeitsorganisationen für die Gesundheit der Gemeinschaft.
Mitarbeiter der Bundesregierung und Angehörige der US-Streitkräfte können die American Liver Foundation im Rahmen der Combined Federal Campaign (CFC) unterstützen, indem sie die dafür vorgesehene Codenummer auswählen: 10572
In einigen Bereichen können Einzelpersonen die American Liver Foundation über United Way unterstützen. Wenn Ihr Arbeitgeber ein United Way-Programm anbietet, fragen Sie Ihren Administrator, wie Sie Ihre Spende an die American Liver Foundation kennzeichnen können.
Fragen Sie unbedingt Ihren Arbeitgeber, ob er über einen entsprechenden Spendenfonds verfügt, und bitten Sie ihn, Ihre Spende an die American Liver Foundation zu verdoppeln. Alle Spenden, die der American Liver Foundation durch Spenden am Arbeitsplatz gemacht werden, sind steuerlich absetzbar.
Achten Sie darauf, dass die American Liver Foundation in den Benennungslisten für Mitarbeiterspendenkampagnen Ihres Staates, Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Schule unter Community Health Charities (CHC) aufgeführt ist. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Programmadministrator.
Viele nationale und lokale Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, über Lohnabzüge wohltätige Spenden zu leisten. Wenn Ihr Arbeitgeber mit Community Health Charities (CHC) zusammenarbeitet, suchen Sie nach der Auflistung der American Liver Foundation unter CHC. Wenn Ihr Arbeitgeber eine unabhängige Kampagne anbietet, fragen Sie Ihren Programmadministrator, wie Sie Ihre Spende an die American Liver Foundation kennzeichnen sollen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Heidi Daniels
Zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2023 um 12:10 Uhr